Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Mystic-LAN e.V.

§1: Rechtslage

a) Veranstalter ist der Mystic-LAN e.V., welcher nachfolgend „Veranstalter“ genannt wird.

b) Der Veranstalter ist der Mystic-LAN e.V. Er ist nicht in erster Linie wirtschaftlich tätig, sondern hält die Veranstaltung zum Wohl der Teilnehmer ab.

c) Alle Zahlungen an den Veranstalter dienen der Unkostendeckung. Mögliche Gewinne werden für weitere Veranstaltungen genutzt und  werden nicht an die Mitarbeiter ausbezahlt.

d) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen nicht richtig sein oder werden, wird hiervon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch die gesetzliche Bestimmung ersetzt.

 

§2: Voraussetzungen zur Teilnahme

a) Grundlage der Teilnahme an der Veranstaltung ist die unverbindliche Anmeldung. Diese erfolgt direkt über die Homepage des Veranstalters oder schriftlich gegenüber dem Veranstalter. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm angegebenen Daten zur Person korrekt sind.

b) Teilnahmeberechtigt ist nur, wer sich auf dem unter §2 Abs. 1 geschilderten Weg angemeldet und den Unkostenbeitrag vor Veranstaltungsbeginn an den Veranstalter gezahlt hat.

c) Die Höhe des Unkostenbeitrags wird auf der Homepage vom Veranstalter bekannt gegeben.

d) Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Alle weiteren Zahlungen werden nicht angenommen oder zurückgeführt und gelten als nicht gezahlt. Die genaue Teilnehmerzahl wird auf der Homepage des Veranstalters bekannt gegeben.

e) Teilnahmeberechtigt ist auch, wer vom Veranstalter wegen besonderer Taten zum Ehrengast (VIP) ernannt wurde, sowie alle Mitglieder und Mitarbeiter des Mystic-LAN e.V.

f) Wurde der Unkostenbeitrag bereits gezahlt, muss ein Rücktritt von der Teilnahme schriftlich oder per E-Mail an den Veranstalter erfolgen. Tritt ein Teilnehmer später als einen Monat vor Beginn der Veranstaltung von seiner Teilnahme zurück, so kann ihm der Unkostenbeitrag aus organisatorischen Gründen nicht zurückerstattet werden. Er ist in diesem Fall berechtigt, die Teilnahme an einen Dritten zu übertragen. Dies ist dem Veranstalter schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen.

g) Voraussetzung zur Teilnahme ist, dass der Teilnehmer das 16. Lebensjahr vollendet hat.

h) Jugendliche haben, die Veranstaltung bis 24:00 Uhr zu verlassen, sofern keine schriftliche Übertragung der Aufsichtspflicht auf einen volljährig anwesenden Teilnehmer vorliegt. Formulare zur Übertragung der Aufsichtspflicht sind rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn auf der Homepage des Veranstalters verfügbar.

 

§3: Rechte des Veranstalters

a) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung ohne Einhaltung einer Frist abzusagen, wenn eine Durchführung aus Gründen, die der Veranstalter nicht verantworten kann, oder wegen zu geringer Teilnehmeranzahl, unmöglich ist. Sollte dies passieren, werden die gezahlten Unkostenbeiträge dem Teilnehmer erstattet.

b) Den Anweisungen der Organisatoren der Mystic-LAN ist Folge zu leisten.

c) Zur Personenermittlung werden bei Beginn und bei Einlass der Teilnehmer die Personalausweise kontrolliert. Sollten die Teilnehmer sich nicht ausweisen können, oder nicht dem Mindestalter entsprechen, wird der Eintritt zur Veranstaltung verwehrt. Eine Beitragsrückerstattung der bereits geleisteten Beiträge ist nicht möglich.

d) Sollte ein Teilnehmer von der Mehrheit der Anwesenden als störend empfunden werden, behält sich der Veranstalter vor, bei massiver Beeinträchtigung des Veranstaltungsablaufs, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

e) Wird ein Teilnehmer während der Veranstaltung von Dieser ausgeschlossen, hat er keinen Anspruch, die bereits gezahlten Beiträge vom Veranstalter zurückzufordern. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Teilnehmer nach Ermessen auch von weiteren Veranstaltungen auszuschließen.

 

§4: Haftung und Pflichten

4.1 Haftung und Pflichten des Veranstalters

a) Der Veranstalter haftet nur bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit.

b) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, welche bei Anschluss an das Netzwerk oder das verfügbare Stromnetz am Veranstaltungsort zustande kommen.

c) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für einen nicht betriebsfähigen Computer (Neuinstallationen, Virenbefall, Hardwareausfall etc.) Mögliche Updates über den bereitgestellten Internetzugang sind mit dem Veranstalter abzusprechen. Der Veranstalter kann ein unnötiges Update verweigern.

d) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für das Abhandenkommen oder für Beschädigungen am Eigentum des Teilnehmers. Ebenso ist der Schadensersatz durch den Veranstalter nicht gewährleistet.

e) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Schäden der Teilnehmer.

f) Der Veranstalter verpflichtet sich zur Bereitstellung des Computernetzwerkes, der geeigneten Stromversorgung und der Sitzplätze.

g) Der Veranstalter verpflichtet sich dazu, Schlafgelegenheiten für Teilnehmer bereitzustellen. Hierfür werden Schlafsack, Isomatte etc. benötigt.

h) Der Veranstalter verpflichtet sich dazu, jegliche technischen Störungen nach bestem Vermögen zu beseitigen. Feste Garantien der technischen Versorgung sind ausgeschlossen.

i) Kommt der Veranstalter seinen Pflichten nicht nach und die Dauer der Ausfälle nimmt einen Großteil der Veranstaltungsdauer ein, kann der Teilnehmer den Unkostenbeitrag anteilig zurückfordern.

 

4.2 Haftung und Pflichten des Teilnehmers

a) Jeder Teilnehmer ist für den Inhalt mitgebrachter Datenträger selbst verantwortlich. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung von Lizenzvereinbarungen. Der Veranstalter übernimmt hier keine Verantwortung oder Haftung, da eine Kontrolle praktisch nicht durchführbar ist. Jeglicher Einsatz von nicht lizensierter Software (Raubkopien) ist gesetzlich untersagt.

b) Jeglicher Hard- und Softwareschaden am Eigentum des Mystic-LAN e.V. oder eingesetztem Equipment von Sponsoren und Partnern, muss vom Verursacher kostenpflichtig ersetzt werden. Hierfür werden Marktpreise als Richtlinie angesehen.

c) Sollte ein Teilnehmer gegen geltendes Recht verstoßen, hat er alleinig die Folgen hierfür zu tragen. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für das Verhalten der Besucher.

d) Die Teilnehmer haften für mutwillig oder grob fahrlässig angerichteten Schaden, z.B. an der Halle oder dem Eigentum Dritter.

e) Jeder Teilnehmer haftet bei jeglicher Art von physischen Angriffen auf eine andere Personen.

f) Jeder Teilnehmer ist für die Betriebsbereitschaft seiner Geräte selbst verantwortlich. Anweisungen des Veranstalters in Bezug auf die Inbetriebnahme des persönlichen Rechners ist Folge zu leisten.

g) Jeder Teilnehmer ist für den Schutz und die Sicherheit seiner mitgebrachten Gegenstände selbst verantwortlich. Für die Aufbewahrung von Gegenständen stellt der Veranstalter nach Bedarf einen sicheren Raum zur Verfügung.

h) Jeder Teilnehmer ist für seinen Rechner selbst verantwortlich. Ist es dem Veranstalter nicht möglich den Rechner an das Netz zu bringen (Alter der Hardware, fehlende Hardware, defekte Hardware etc.), entfällt jeglicher Anspruch auf Rückzahlung des Eintrittsgelds.

i) Durch die extreme Beanspruchung des Körpers in Verbindung mit Video- und Computerspielen, wird den Teilnehmern eine regelmäßige Spielpause nach 2 Stunden geraten. Für gesundheitliche Folgeschäden übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

 

§5: Verbote

a) Belästigung von anderen Teilnehmern

b) Rauchen außerhalb der ausgewiesenen Flächen und Räume

c) Der Konsum, sowie die Verbreitung von Flüssigkeiten und Stoffen, welche unter das BTM-Gesetz fallen, ist strengstens verboten und hat den Ausschluss von der Veranstaltung zur Folge. Nach dem Ausschluss erfolgt eine polizeiliche Anzeige durch den Veranstalter.

d) Diebstahl und Manipulation von fremder Hard- und Software

e) Rassistische und rechtswidrige Materialien in jeglicher Form sind strengstens untersagt.

f) Erweiterung bzw. Verringerung des Netzwerkes durch HUBs, Router oder Switches

g) Das Benutzen von Lautsprechern ist auf der Veranstaltung nicht erlaubt. Sollten sie dennoch in Gebrauch genommen werden, können sie von den Veranstaltern bis zum Ende der Veranstaltung einbehalten werden.

h) Es ist nicht erlaubt, Geräte an das bereitgestellte Datennetz anzuschließen, welche nicht ausschließlich dem Zweck des Spielens dienen. Jegliche anderen Geräte müssen beim Veranstalter gemeldet und über einen separaten Switch im Orgabereich an das Datennetz angeschlossen werden (Netzwerk -festplatten, -kameras etc.)

i) Es ist nicht erlaubt, Geräte an das Stromnetz anzuschließen, welche den Stromverbrauch unnötig übersteigen oder beeinflussen (Lichterketten, Wasserkocher, Mikrowelle, etc.).

j) Computersabotage (z.B. nach §303b StGB; wie ICMP/UDP Flood, DoS oder Ähnliches) ist strafbar und kann den Ausschluss von der Veranstaltung zur Folge haben.

k) Die Nutzung von IP-Paketsniffern oder eine Störung der Privatsphäre, des Postgeheimnisses, des Datenschutzes oder Ähnlichem ist verboten.

 

§6: Nutzung von Software

a) Jeder Teilnehmer ist für die Datenbestände auf seinem Rechner selbst verantwortlich. Dies gilt für die Einhaltung EULA´s und anderen Lizenzvereinbarungen. Jeglicher Besitz von nicht lizensierter Software (Raubkopien) ist gesetzlich verboten. Gegen den Veranstalter können keinerlei Ansprüche geltend gemacht werden bzgl. der auf Teilnehmer-Computern aufgespielten Software und/oder Datenbeständen.

b) Jeder Teilnehmer ist für den Inhalt mitgebrachter Datenträger selbst verantwortlich. Dies gilt für externe Festplatten, USB-Sticks, CDs und DVDs etc.

c) Der Veranstalter übernimmt weder Verantwortung oder Haftung für mitgebrachte Daten der Teilnehmer, noch für solche, die direkt über das Netzwerk ausgetauscht werden (§9 Teledienstegesetz). Ebenso übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung für Schäden an der Hard- und Software des Rechners, durch eventuelle Viren, das Aufspielen von Programmen, Umkonfiguration des Betriebssystems etc.

d) Auf der Mystic-LAN dürfen Spiele gespielt werden, welche für das Alter des Teilnehmers freigegeben sind. Indizierte Spiele sind grundsätzlich verboten. Jegliche Spiele, welche im öffentlichen Handel erworben werden können, sind erlaubt.

 

§7: Nutzung des Netzwerks

a) Das Netzwerk wir den Teilnehmern zum miteinander Spielen bereitgestellt.

b) Die Nutzung des Netzwerks ist auf einen Anschlussport pro Teilnehmer beschränkt.

c) Jeder Teilnehmer bekommt über den bereitgestellten DHCP-Server eine IP zugewiesen. Feste IPs an Teilnehmerrechnern sind nicht gewünscht. Für den Zeitraum, in welchem ein Teilnehmerrechner eine feste IP eingestellt hat, ist der Zugang zum Netz untersagt und wird notfalls gesperrt.

d) Das Starten von eigenen DHCP-Servern ist strengstens untersagt und hat eine Abmahnung zur Folge. Zusätzlich muss das System umgehend vom Netz getrennt werden. Bei Nichteinhaltung kann ein Ausschluss von der Veranstaltung erfolgen.

e) Der Austausch großer Datenmengen über das gebührenpflichtige Datennetz (Internet) ist strengstens verboten. Für größere Datenmengen (Updates, Mappacks usw.) wird ein FTP-Server bereitgestellt.

d) Vorsätzliche Verbreitung von Viren, Würmern, trojanische Pferde etc. haben den umgehenden Ausschluss von der Veranstaltung zur Folge.

 

§8: Datenschutz

a) Bei der Anmeldung sind wahrheitsgetreue Angaben zu machen. Alle Daten, die auf diese Weise gewonnen werden, werden stets vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

b) Persönliche Adressdaten werden zu internen Zwecken gespeichert und weiterverarbeitet.

 

§9: Turniere

a)  Turniere sind vorgesehen. Welche dies sein werden, wird rechtzeitig auf der Homepage des Veranstalters oder im Intranet bekannt gegeben.

b) Die Turnierpreise können nicht ausgezahlt werden und der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

c) Der Veranstalter kann die Turniere bei zu geringem Interesse oder Undurchführbarkeit ausfallen lassen oder absetzen.

 


§10: Sonstiges

a) Alle Räumlichkeiten werden für die Dauer der Veranstaltung vom Veranstalter gemietet. Eine korrekte und pflegliche Behandlung des Inventars wird vorausgesetzt.

b) Das Mitbringen von folgenden Getränken "Bier(e), Cola/Fanta/Sprite" ist nicht erlaubt. Säfte, Energy Drinks bleiben hiervon unberührt, dürfen jedoch ein Volumen von max. 1,5 Liter nicht überschreiten.

c) Durch aktive Teilnahme an der LAN, wird auf ein Urheber-, Nutzungs- und Persönlichkeitsrecht der evtl. entstehenden Bilder sowie sonstiges Videomaterial verzichtet.


§11: Bestimmungen zum Veranstaltungsende

Jeder Teilnehmer verpflichtet sich persönliche Gegenstände nach der Veranstaltung von seinem Sitzplatz zu entfernen.
Restmüll ist in die vorgeschriebenen und markierten Mülleimer zu werfen.

 

Mystic-LAN e.V.     Schwelm  11.06.2010     Alle Rechte vorbehalten.