Gemeinnützigkeit & Spenden
Der Verein Mystic-LAN e.V. dient gemäß seiner Satzung ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken.
Daher hat ihn das zuständige Finanzamt in 58332 Schwelm, Bahnhofplatz 6, am 13. März 2009 ermächtigt, abzugsfähige Zuwendungsbescheinigungen (früher: Spendenbescheinigung) für Spenden und für Mitgliedsbeiträge auszustellen.
Finanzielle Zuwendungen werden gebraucht für Dinge wie z.B.
Spendenkonto:
Verwendungszweck: Bildungszweck LANParty
Kontoinhaber: Mystic-LAN e.V.
Bank: Stadtsparkasse Schwelm
BLZ 454 515 55
Konto-Nr. 38950
Daher hat ihn das zuständige Finanzamt in 58332 Schwelm, Bahnhofplatz 6, am 13. März 2009 ermächtigt, abzugsfähige Zuwendungsbescheinigungen (früher: Spendenbescheinigung) für Spenden und für Mitgliedsbeiträge auszustellen.
Finanzielle Zuwendungen werden gebraucht für Dinge wie z.B.
- Fortbildungen & Schulungen
- Zugriffe auf kostenpflichtige Urteilsdatenbanken
- Erweiterung/ Reperaturen des Equipments
- Portokosten
- Telefon/Fax/Telekommunikation
- Server und Traffic
- Software und Programmierung
- Anwaltskosten
Spendenkonto:
Verwendungszweck: Bildungszweck LANParty
Kontoinhaber: Mystic-LAN e.V.
Bank: Stadtsparkasse Schwelm
BLZ 454 515 55
Konto-Nr. 38950