Home > Der Verein > Satzung > Gemeinnützigkeit & Spenden

Gemeinnützigkeit & Spenden

Der Verein Mystic-LAN e.V. dient gemäß seiner Satzung ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken.

Daher hat ihn das zuständige Finanzamt in 58332 Schwelm, Bahnhofplatz 6, am 13. März 2009 ermächtigt, abzugsfähige Zuwendungsbescheinigungen (früher: Spendenbescheinigung) für Spenden und für Mitgliedsbeiträge auszustellen.


Finanzielle Zuwendungen werden gebraucht für Dinge wie z.B.
  • Fortbildungen & Schulungen
  • Zugriffe auf kostenpflichtige Urteilsdatenbanken
  • Erweiterung/ Reperaturen des Equipments
  • Portokosten
  • Telefon/Fax/Telekommunikation
  • Server und Traffic
  • Software und Programmierung
  • Anwaltskosten

Spendenkonto:
Verwendungszweck: Bildungszweck LANParty 
Kontoinhaber: Mystic-LAN e.V.
Bank: Stadtsparkasse Schwelm
BLZ 454 515 55
Konto-Nr. 38950